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Bewerbung um Standplätze auf den Wochenmärkten

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1.1) Die Stadt Frankfurt am Main betreibt Wochen- und Spezialmärkte als öffentliche Einrichtungen. Sie werden durch den Eigenbetrieb mit der Bezeichnung »Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main« veranstaltet und ggf. geschlossen (aufgelöst). Die Märkte werden von der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH ("HFM") durchgeführt.

Es gelten die Bestimmungen der »Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) für die Märkte der Stadt Frankfurt am Main«, die »Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB) für die Wochen- und Spezialmärkte der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt« und das »Entgeltverzeichnis (EV) für die Nutzung der Wochen- und Spezialmärkte der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH« in den jeweils gültigen Fassungen

 1.2) Für die Teilnahme an den Wochen- und Spezialmärkten bedürfen die Standbetreiber der Zulassung. Die erstmalige Zulassung ist schriftlich oder elektronisch und unter Angabe des Warensortiments und der benötigten Platzfläche bei den Marktbetrieben zu beantragen. Die Antragstellung kann auch über die einheitliche Stelle nach Teil V Abschnitt 1 a des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.

Über die Zulassung entscheiden die Marktbetriebe nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei ihrer Entscheidung sollen sie insbesondere die nachfolgenden Faktoren berücksichtigen:

a) Attraktivität des Angebots,

b) Sicherstellung eines ausgewogenen Marktsortiments des jeweiligen Gesamtmarktes,

c) Zuverlässigkeit des Bewerbers.

Die Zulassungen werden unter Berücksichtigung der Zahl der Standbetreiber und des vorhandenen Platzes erteilt.

Für den Fall, dass unter Berücksichtigung dieser Kriterien kein Bewerber vorzugswürdig ist, wird durch die Marktbetriebe der Anbieter zugelassen, dessen vollständige Unterlagen den Marktbetrieben zeitiger vorlagen.

1.3) Die Zulassung der Standbetreiber erfolgt:

a) für die Wochenmärkte auf Basis von Tagesplätzen.

b) für den Weihnachtsbaummarkt und sonstige Spezialmärkten für die Dauer des Marktes.

Die Ablehnung des Antrags auf Zulassung wird unmittelbar mitgeteilt. Aus dem Kreis der Zulassungsgesuche wird eine Ersatzbewerberliste aufgestellt, aus welcher im Falle des kurzfristigen Ausfalls eines Anbieters ein Nachrücker auszuwählen ist. Dies ist dem Antragsteller bei der Ablehnung seines Antrags mitzuteilen.  

2.1) Wenn Sie sich für einen Stand-/Verkaufsplatz auf unseren Wochen- und Spezialmärkten interessieren und einschlägige Erfahrungen im Verkauf von Lebensmitteln mitbringen, schicken sie uns bitte Ihre schriftliche Bewerbung an:

            Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main
            c/o HFM Managementgesellschaft
            für Hafen und Markt mbH
            Lindleystraße 14
            60314 Frankfurt am Main

2.2) Folgende Angaben sollte Ihre Bewerbung mindestens beinhalten:

a) Darstellung des Verkaufskonzepts bzw. nähere Bezeichnung des Warensortiments

b) Beschreibung Ihrer Kenntnisse oder Erfahrungen aus dem Verkauf von Lebensmitteln

c) Sofern gewünscht, die Eingrenzung von Markttagen oder Marktstandorten

d) Ihre Kontaktdaten

e) Platzbedarf für Ihre Verkaufseinrichtung

f) Foto Ihrer Verkaufseinrichtung

2.3) Anmerkungen zur Neubesetzung von Standplätzen

Prinzipiell werden vakant gewordene Standplätze durch Anbieter desselben Warensortiments wiederbesetzt, um die Angebotsvielfalt auf dem Markt weiter zu wahren. Sortimentsangebote, die auf dem Markt noch nicht oder nicht in bestimmter Form vertreten sind, werden bevorzugt bei Neubesetzungen berücksichtigt. Die Wochenmärkte übernehmen vorrangig Nahversorgungsfunktionen für die Frankfurter Stadt- oder Stadtteilbevölkerung mit frischen Lebensmitteln. Sortimente im Imbissbereich werden daher in erster Linie nur als Ergänzung des bestehenden Marktangebots besetzt. Da uns im Imbissbereich bereits eine Vielzahl von Bewerbungen vorliegt, sollten entsprechende Bewerber mit einer längerfristigen Wartezeit rechnen.