Die Wochen- und Spezialmärkte werden in Form der sogenannten „2-Stufen-Theorie“ veranstaltet. Die Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main bleiben in dieser Ausgestaltung der Veranstalter der Märkte und entscheiden über die Zulassung zum Markt ("ob"). Die Durchführung der Märkte erfolgt hingegen durch die HFM. Infolgedessen wird das Nutzungsverhältnis ("wie") zwischen den Markthändlerinnen und Markthändlern und der HFM privatrechtlich ausgestaltet und zwar in Form eines formlosen Mietvertrages für den jeweiligen Markttag, der durch die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) sowie das Entgeltverzeichnis (EV) ergänzt wird.
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Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung)


