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Teilnahmebedingungen für den Frankfurter Flohmarkt

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gemäß §20 der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) für die Märkte der Stadt Frankfurt am Main
  1. Der Flohmarkt wird auf der speziell hierfür gekennzeichneten Fläche zwischen Holbeinsteg und dem Eisernen Steg im Straßenbereich Schaumainkai unter den Platanen, auf dem Radweg und auf der Straße sowie auf den Abgängen zum Tiefkai östlich und westlich zur Untermainbrücke durchgeführt (Standort Schaumainkai). Der Bereich zwischen Dürerstraße/Abgang zum Tiefkai und Holbeinsteg wird nur in den Sommermonaten von April bis Oktober für Anbieter von Trödel freigegeben. In der Zeit von November bis März wird die Fläche gegenüber dem Städel nicht belegt. Im wöchentlichen Wechsel findet der Flohmarkt auf speziell hierfür gekennzeichneten Flächen entlang der Lindleystraße statt (Standort Osthafen).
  2. Der Flohmarkt findet ganzjährig samstags an den Standorten Schaumainkai und Osthafen im wöchentlichen Wechsel, ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen, in der Zeit von 9:00 Uhr (Marktbeginn) bis 14:00 Uhr (Marktschluss) statt. Der Aufbau der Verkaufsstände ist in einem Zeitfenster zwischen 6:00 und 9:00 Uhr gestattet. Das Aufbauen von Ständen am Vorabend sowie vor 6:00 Uhr am Markttag ist ausdrücklich untersagt. Bis spätestens 16:00 Uhr muss die Marktfläche wieder vollständig geräumt sein. Die HFM kann von diesen Zeiten aufgrund höherer Gewalt zur Sicherheit der Flohmarktteilnehmer abweichen (z.B. aufgrund der Witterung), ohne das dadurch ein Entschädigungsanspruch oder Anspruch auf Erstattung gezahlter Mieten entsteht.
  3. Eine Teilnahme am Flohmarkt als Anbieter ist nur nach schriftlicher Anmeldung und nach vollständiger Zahlung von Grundgebühr, Standmiete und Kaution möglich. Eine Anreise zum Markt als Anbieter ohne Vorreservierung ist grundsätzlich nicht erwünscht. Mit der Auftragsbestätigung erhält der Aussteller Informationen über seine genaue Standnummer sowie über die verbindlichen An- und Abfahrtswege und -Zeiten sowie Abstellmöglichkeiten für den PKW.
  4. Grundsätzlich sind die Stände von Marktbeginn bis Marktschluss durchgehend geöffnet zu halten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Mieten.
  5. Zum Marktverkauf zugelassen sind grundsätzlich nur Händler die
    - Gebrauchtwaren
    - Trödel aller Art
    - Künstlerische und kunstgewerbliche Gegenstände
    - Sammelobjekte
    - Bastelarbeiten
    anbieten.
    Das Anbieten von original verpackter, ungebrauchter oder anderweitig erkennbarer Neuware ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die HFM zugelassen. Gleiches gilt für neuartige Verkaufsgegenständen, die aufgrund besonderen Alters, Materialfehlern, Verpackungsmängeln, Fehlproduktion, langer Lagerungsdauer oder Überalterung Gebrauchtwaren gleichzusetzen sind.Untersagt ist das Anbieten von solchen Waren, deren Handel aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt oder untersagt ist (z.B. Munition, Waffen aller Art, Rauschmittel, Tiere, pornographische Produkte etc.) sowie Kraftfahrzeuge und Gegenstände des Wochenmarktverkehrs nach § 67 der Gewerbeordnung. Lebensmittel und Genussmittel dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter angeboten werden.
  6. Die Standmieten für Flohmarktanbieter betragen
    a) Grundgebühr: EUR 4,-- je Veranstaltung sowie
    b) 1. bis 3. Meter: EUR 7,-- pro Meter; jeder weitere Meter EUR 10,--
    Sollte im Ausnahmefall, z.B. weil ein reservierter und bezahlter Platz um 8:30 Uhr noch nicht eingenommen wurde, am Markttag noch ein Platz vergeben werden können, so ist zusätzlich zur Standmiete eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der Standmiete zu zahlen.
  7. Bei Standreservierung ist eine Reinigungskaution von EUR 10,-- zu entrichten. Diese Kaution wird am Ende des Marktes, spätestens jedoch bis 16:00 Uhr in bar gegen Aushändigung des Kautionsbelegs durch die Marktaufsicht ausgezahlt, wenn der Standplatz sauber hinterlassen worden ist. Nach 16:00 Uhr besteht kein Anspruch mehr auf die Auszahlung der Kaution.
  8. Jeder Flohmarktanbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz in unbeschädigtem und sauberem Zustand, wie er ihn vorgefunden hat, zurückzulassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird dem jeweiligen Standinhaber zugeordnet. Für die Beseitigung der dennoch liegengebliebenen Gegenstände und Abfälle wird ein Reinigungsgeld bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendung erhoben.
  9. Gewerbliche Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich. Sie müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte und der erforderlichen Erlaubnisse im Rahmen der geltenden Bestimmungen sein. Der Stand eines gewerblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerblicher Stand zu kennzeichnen.
  10. Die Anlieferung der Stände kann nur in der dem einzelnen Anbieter auf der Rückseite der Rechnungs/Auftragsbestätigung genannten Zeit auf dem dort genannten Weg erfolgen. Die Fahrzeuge der Anbieter dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden. Die Anbieter erklären sich grundsätzlich damit einverstanden, dass die Fahrzeuge für den Fall, dass sie falsch oder behindernd abgestellt sind, kostenpflichtig und zu Lasten des Halters abgeschleppt werden. Das Parken auf dem Marktgelände ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der HFM gestattet.
  11. Der Betrieb von Elektrogeneratoren ist nicht zulässig. Strom kann nur in Einzelfällen im Rahmen der technischen Möglichkeiten über die vorhandenen Stromverteiler gegen Kostenerstattung bezogen werden.
  12. Es ist nicht gestattet, die im Bereich des Flohmarktes befindlichen gärtnerischen Anlagen zu betreten oder in sonstiger Weise zu benutzen. Das Spannen von Seilen, das Einschlagen von Nägeln in die Bäume sowie das Überdachen über den Verkaufsplatz hinaus mit Planen oder ähnlichem ist nicht gestattet.
  13. Auf dem Flohmarkt ist es untersagt, den Marktablauf zu stören. Insbesondere ist untersagt:
    - Waren außerhalb der Verkaufsstände anzubieten sowie laut anzupreisen,
    - Dritte an der Benutzung der Markteinrichtungen durch Lärm, Streiten, Raufen oder auf sonstige Weise zu behindern,
    - zu betteln oder zu hausieren,
    - Gegenstände außerhalb der ausgewiesenen Stände, Plätze abzustellen sowie die Marktfläche zu verunreinigen,
    - Anschläge und Bekanntmachungen anzubringen, abzureißen oder zu beschädigen,
    - Abwässer anderweitig als in die dafür bestimmten Abläufe und Sinkkästen der Kanalisation einfließen zu lassen,
    - feste Stoffe, tierische und pflanzliche Abfälle, etc in die Abläufe gelangen zu lassen,
    - ohne Genehmigung der HFM durch Vorträge, Anschlag von Plakaten, Verteilung von Flugblättern oder auf andere Art und Weise Agitation zu betreiben,
    - sich in betrunkenem Zustand aufzuhalten,
    - Tiere, ausgenommen Blindenhunde, auf Märkte mitzubringen oder dort umherlaufen zu lassen,
    - Glücksspiel jeglicher Art zu betreiben
    - Offenes Feuer zu entzünden
    - Das Befahren des Geländes mit Fahrrädern Inlineskates oder anderen Sportgeräten und Fahrzeugen
  14. Den Anordnungen der Marktaufsicht ist Folge zu leisten.
  15. Bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Anweisungen des Marktaufsichtpersonals kann ein grundsätzliches Teilnahmeverbot bzw. ein Marktverweis ohne Rückerstattung gezahlter Mieten ausgesprochen werden.
  16. Jeder Teilnehmer und Besucher betritt die Marktfläche auf eigene Gefahr. Die HFM haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich übernimmt sie grundsätzlich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet stets der Verursacher.
  17. Über die hier erlassenen Regelungen hinaus sind die jeweils entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zu beachten.
  18. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
  19. Diese Teilnahmebedingungen treten mit dem Tage der Bekanntgabe in Kraft.
Frankfurt am Main, 01. Dezember 2008
HFM Managementgesellschaft
für Hafen und Markt mbH