Entsorgung von Abfällen und Ladungsrückständen aus Binnenschiffen im Hafen Frankfurt
Flüssige Abfälle
Abfälle aus dem Ladungsbereich, Rückstände-Waschwasser, Slops
Nach § 12 HafenGefabwVo haben die Betreiber von Umschlagsanlagen im Hafen Reste der für sie bestimmten Ladungen, wassergefährdende Ballastwässer und Tankwaschwässer aufzunehmen.
Das jeweilige Umschlagunternehmen hat entsprechend dem CDNI-Abkommen (vgl. Ziffer 6) den Schifffahrtstreibenden geeignete Entsorgungsunternehmen bzw. geeignete Entsorgungswege zu benennen.
In Frage kommen für den Frankfurter Hafen sind Entsorgungsbetriebe wie z.B.:
FES-Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
www.fes-frankfurt.de
Tel.: 0800-2008007-0
Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Schifffahrtstreibenden und der jeweiligen Entsorgungsfirma zustande. Die Schifffahrtstreibenden haben rechtzeitig vor Anlaufen des Hafens Frankfurt zur Entsorgung des Abfalls bzw. der Ladungsrückstände (auch im Zuge einer Be- oder Entladung) die Kostenübernahme zu klären, um eine zügige Entsorgung sicherzustellen. Eine Einleitstelle für Waschwasser gibt es im Hafen nicht.
Für die Entsorgung von Abfällen ist der Frankfurter Osthafen vorgesehen. Eine Entsorgung an Liegeplätzen der Nizza- oder Leonhardswerft ist aufgrund der geltenden Zufahrtsbeschränkungen nur nach Genehmigung des Frankfurter Grünflächenamts möglich.
Schmutzwassertanks
Bitte beachten Sie, dass an der Nizzawerft keine uneingeschränkte Zufahrt möglich ist. Hierzu ist zwingend eine Abstimmung mit dem Grünflächenamt erforderlich. Bitte sprechen Sie die Hafenmeisterei an , falls Abfall- oder schmutzwaseer-Entsorgung im Osthafen erfolgen sollen. Wegen fach- und sachgerechter Absaugung/Entsorgung des Schmutzwassers aus Fäkalientanks können sich Schifffahrtstreibende bei Bedarf an ortsansässige Rohrreinigungsunternehmen wenden, z. B.
FES-Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
www.fes-frankfurt.de
Tel.: 0800-2008007-0
AbwasserTec, Siegmund-Freud-Str.20, 60435 Frankfurt am Main . E-Mail: rohr-24@web.de
Tel.: 069-71719534
Fax: 069-975392157
Rohrreinigungsdienst Schmitt, Westerbaderstr.216, 65936 Frankfurt am Main
Rohrreinigung Schmitt E-Mail: mail@rohrreinigung-schmitt.de
Tel.:069-344791
Fax: 069-345487
Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Schifffahrtstreibenden und der jeweiligen Entsorgungsfirma zustande.
Für die Entsorgung von Abfällen ist der Frankfurter Osthafen vorgesehen. Eine Entsorgung an Liegeplätzen der Nizza- oder Leonhardswerft ist aufgrund der geltenden Zufahrtsbeschränkungen nur nach Genehmigung des Frankfurter Grünflächenamts möglich.
Bilgenwasser
Bilgenwasser (sowie Altlappen und Gebinde) können an das Boot „Bilgenentöler 6“ abgeben werden, welches den Main und somit auch den Hafen Frankfurt zu bestimmten Terminen anfährt.
Die Telefonnummer nebst Fahrplan u. a. des „Bilgenentöler 6“ sind im Internet abrufbar unter:
bilgenentoelung.de
In Einzelfällen ist die Entsorgung durch ortsansässige Fachbetriebe möglich (s. o. FES-Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH).
Für die Entsorgung von Abfällen, die über eine landseitige Andienung erfolgt, ist der Frankfurter Osthafen vorgesehen. Eine Entsorgung an Liegeplätzen der Nizza- oder Leonhardswerft ist aufgrund der geltenden Zufahrtsbeschränkungen nur nach Genehmigung des Frankfurter Grünflächenamts möglich.
Hausmüll
Für die Entsorgung von Hausmüll können entsprechende Behältnisse bestellt werden:
FES-Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH
Tel.: 0800-2008007-0
Für die Entsorgung von Abfällen ist der Frankfurter Osthafen vorgesehen. Eine Entsorgung an Liegeplätzen der Nizza- oder Leonhardswerft ist aufgrund der geltenden Zufahrtsbeschränkungen nur nach Genehmigung des Frankfurter Grünflächenamts möglich.
Folgende Bestimmungen sind bei der Entsorgung von Abfällen im Hafen insbesondere zu beachten
Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI); im Internet abrufbar unter http://www.cdni-iwt.org/.
Aktuelle Fassung der HafenGefabwVO - Gefahrenabwehrverordnung für Häfen - Hessen –
Das neue Merkblatt der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) mit allen wichtigen Informationen zum CDNI ist demnächst im Internet abrufbar.