Container

Logistische Schwerpunkte

  • Massengutlogistik
  • Containerterminal
  • Entsorgungslogistik
  • Lagerlogistik
  • Beschaffungs- und Distributionslogistik
Kran mit Container

weitere Leistungen

… im Leistungsverbund mit den Hafen­anliegern

  • Transportoptimierung
  • Qualitätssicherung
  • Container-Liniendienst zu den ARA-Häfen
  • Service- und Depotleistung für Leercontainer
  • Versorgungsstation für die Binnenschifffahrt
  • Recycling
  • Massengutumschlag
  • Schwergutumschlag

Hafenführungen

Hafenführungen im Frankfurter Osthafen bietet die Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main an.

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Hafenstandorte

Gutleuthafen

Der Gutleuthafen ist der westlichste Teil des Hafens Frankfurt.

Als sogenannter „Flusshafen” erstreckt sich der Gutleuthafen von Main km 31,000 bis 32,190. Hauptsächlich wird massenhaftes Schütt- und Stückgut umgeschlagen.

Wie alle Hafenabschnitte im Hafen Frankfurt ist der Gutleuthafen trimodal über Wasserweg, Schiene und Straße erreichbar. Die günstige Lage im Westen der Stadt in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A5 und damit auch zum Flughafen Frankfurt, macht den Gutleuthafen zu einem attraktiven Versorgungspunkt für die Region.

Osthafen 1

Der Osthafen 1, auch Unterhafen genannt, ist der älteste und zugleich auch größte Teil des Hafens Frankfurt.

Mit zwei Hafenbecken erstreckt er sich von Main-km 37,200 bis 38,850. Er unterteilt sich in Nord - und Südbecken.

Leistungsschwerpunkte im Osthafen 1 sind:

  • Massengutlogistik
  • Containerterminal
  • Entsorgungslogistik
  • Lagerlogistik
  • Beschaffungs- und Distributionslogistik
  • Produktion

Neben Umschlagsunternehmen und Handelsbetrieben sind im Osthafen 1 auch die Wasserschutzpolizei und die Feuerwache 40 angesiedelt.

Osthafen 2

Der Osthafen 2, auch Oberhafen genannt, liegt östlich der Autobahn A 661. Dieser Teil des Hafens besteht aus zwei Hafenbecken, die unmittelbar in den Main münden. Die Einfahrt zu Becken 1 ist an Main-km 39,600 und die Einfahrt zu Becken 2 an Main-km 39,980.

Leistungsschwerpunkte im Osthafen 2 sind:

  • Massengutlogistik
  • Entsorgungslogistik
  • Lagerlogistik
  • Silospedition
  • Beschaffungs- & Distributionslogistik
  • KEP-Logistik

Informationen für die Binnenschifffahrt

Informationsportal elwis der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

ELWIS ist der Elektronische Wasserstraßen-Informationsservice der deutschen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Hier finden Schifffahrtstreibende u.a. Wasserstands- und Verkehrsinformationen sowie Karten die für die Binnenschifffahrt.

Hafen Services

Flusskreuzfahrt- und Hotelschiffe

Frankfurt ist ein beliebtes Reiseziel für Touristen und Messegäste. Neben konventionellen Übernachtungsmöglichkeiten bietet die Stadt einige Anlegestellen für Hotel- und Flusskreuzfahrtschiffe im Herzen der Stadt. Die HFM vermietet diese Liegeplätze. Die Wassertiefe dort beträgt etwa 2,30 Meter bezogen auf den Hydrostau.

Anlage zur Liegegenehmigung

Kundenpreisliste

Mehr zu den Liegeplätzen

Binnenschifffahrt

In Deutschland werden rund 10 Prozent aller Güter mit dem Binnenschiff transportiert. Das entspricht jährlich einer Menge von 240 Millionen Tonnen. Von der Binnenschifffahrt, die kostengünstig und umweltverträglich transportiert, und den Häfen sind etwa 400.000 Arbeitsplätze abhängig. Mit 7.350 Kilometern Gesamtlänge gehört das deutsche Binnenwasserstraßennetz zu den leistungsstärksten in Europa.

Informationen zum System Wasserstraße (Binnenschifffahrt) für Schüler und Lehrer:

Die Schifffahrtsfibel

Hafenführungen

Erleben Sie den Hafen bei einer Führung abseits der öffentlichen Wege. Hafenführungen im Frankfurter Osthafen 1 bietet unter anderem die Tourismus + Congress GmbH Frankfurt am Main an.

 


Themenrundgang "Der Frankfurter Osthafen"

Allgemeine Hafennutzungsbedingungen (AHB)

Die Allgemeinen Hafennutzungsbedingungen (AHB, Stand: Januar 2016) der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH gelten für alle Benutzer der Hafenanlagen im:

  • Osthafen 1
  • Osthafen 2
  • Gutleuthafen
  • Westhafen Anlegestelle HKW West

Im Frankfurter Hafen gilt die Gefahrenabwehrverordnung für Häfen (Hessen) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Verordnung kann hier eingesehen werden:

HafenGefabwVO_HE

Für die Benutzung der Hafenanlagen wird Ufergeld und Hafengeld berechnet. Ufergeld ist von demjenigen zu zahlen, der im Hafen Güterumschlag tätigt oder die HFM mit der Durchführung beauftragt. Für die Berechnung des Ufergeldes sind die vorgeschriebenen Aus- und Einladeerklärungen jeweils in einfacher Ausfertigung der HFM einzureichen. Hafengeld ist für den Aufenthalt von Wasserfahrzeugen oder schwimmenden Anlagen im Hafengebiet vom jeweiligen Eigentümer zu zahlen. Der Benutzer der Hafenanlage ist verpflichtet, der HFM die für die Berechnung des Hafengeldes notwendigen Angaben schriftlich und unverzüglich zu übermitteln. Ufergelder und Hafengelder sind Nettoentgelte, zu denen die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen hinzugerechnet werden. Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Für Leistungen die nicht genannt sind, werden besondere Entgelte vereinbart.

Ufergeld ist zu entrichten für alle Güter, die über die Uferanlagen oder von Schiff zu Schiff umgeschlagen werden. Ufergeld wird nach der Güterart und der Güterklasse, entsprechend dem „Güterverzeichnis für den Verkehr auf deutschen Binnenwasserstraßen”, neueste Fassung, und unter Zugrundelegung des auf volle Tonnen (t) aufgerundeten Bruttogewichtes berechnet. Ergänzend zu den AHB gelten die Ufergeldsätze in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  • Güterklasse I / II 0,70 EUR / Tonne
  • Güterklasse III / IV 0,63 EUR / Tonne
  • Güterklasse V 0,47 EUR / Tonne
  • Güterklasse VI 0,47 EUR / Tonne
  • Güterklasse VIa 0,28 EUR / Tonne
  • Container TEU leer 3,41 EUR / TEU
  • Container TEU beladen 6,62 EUR / TEU
  • PKW 1,55 EUR / PKW
  • Die Güterklasse VIa enthält die Güter Sand, Kies, Bims-Kies, Schlacken und Erdaushub.

Hafengeld ist, soweit nichts anderes gilt, für Wasserfahrzeuge oder schwimmende Anlagen für jede angefangene Zeiteinheit von 30 Kalendertagen Aufenthaltes im Hafengebiet zu entrichten. Die Zeiteinheit gilt als angefangen: bei Wasserfahrzeugen mit Güterumschlag ab dem Tage nach Ablauf der gesetzlichen Lösch - und / oder Ladefrist bei allen übrigen Wasserfahrzeugen oder schwimmenden Anlagen ab dem Tage des Einlaufens. Hafengeld wird entsprechend der Tragfähigkeit eines Wasserfahrzeuges oder einer schwimmenden Anlage nach Tonnen (t) oder, soweit dies nicht möglich ist, nach Quadratmetern (m2) genutzter Fläche berechnet. Gewicht und Fläche werden auf volle Tonnen (t) bzw. Quadratmeter (m2) aufgerundet. Für Wasserfahrzeuge oder schwimmende Anlagen, die im Hafen während einer Schifffahrtssperre wegen Hochwasser oder einer durch Verlautbarung der Ausschüsse zur Festsetzung des Schifffahrtsschlusses angekündigten Beeinträchtigung soweit Schließung des Schiffsverkehrs wegen Eisgefahr Schutz suchen, ist Hafengeld je Kalendertag zu entrichten. Ergänzend zu den AHB gelten die Hafengelder in ihrer jeweils gültigen Fassung

  • Güterschiffe je Tonne Tragfähigkeit 0,20 EUR, bei einer Liegezeit von bis zu 10 Tagen je Tag 8,18 EUR
  • Schwimmende Anlagen in m2 0,26 EUR, mindestens je Tag mit 8,18 EUR
  • Für sonstige Wasserfahrzeuge (z.B. Sportboote) je Tag 8,18 EUR

Für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist alleiniger Gerichtsstand Frankfurt am Main.

Zum Festmachen sind die vorhandenen Poller zu nutzen. Die in den basaltverkleideten Kaimauern befindlichen Ringe, Stäbe etc. dürfen nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Hafenmeisterei zum Festmachen genutzt werden.

Die schiffbare Wassertiefe beträgt im Hafen 2,90 m, bezogen auf den hydrostatischen Stauspiegel.

Die fach- und sachgerechte Entsorgung von flüssigen Abfällen und Hausmüll richtet sich nach folgenden Bestimmungen

Osthafen-Festival

Das Osthafen-Festival führt die Tradition der Frankfurter Hafenfeste fort und bietet seinen Besuchern in jedem zweiten Sommer ein einzigartiges Hafen-, Wassersport- und Musikerlebnis im Ostend.

Das Festivalgelände mit mehreren Bühnen und Aktionsflächen befindet sich in der Lindleystraße, entlang der Kaimauer und in den Bereichen dazwischen. Tagsüber erleben die Besucher ein buntes Familien-, Sport- und Hafenprogramm, während abends die Musik im Mittelpunkt steht und bis nachts in eindrucksvoller Hafenkulisse gefeiert wird.

Neben der Hafenatmosphäre macht die bunter Mischung der Programmpunkte den besonderen Charakter dieses Festivals aus. Vom DJ-Pult und großen Live-Bühnen über zahlreiche Aktivitäten für Kinder, Wassersport und Hafenrundfahrten bis hin zu Pendelverkehren der Historischen Eisenbahn und vielesmehr begeistert das Programm die Festival-Besucher.

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Historie

Entdecken Sie die Geschichte des Frankfurter Osthafens von 1912 bis heute

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Ihre Ansprechpartner

Tanja Mollin

Hafenmeisterei
 
Tel +49 (0)69-212-35179
Fax +49 (0)69-212-43210
hafenmeisterei@hfm-frankfurt.de

Hafenordnungsdienst

Tel +49 (0)69-212-35183
Fax +49 (0)69-212-43210